Gesetze / Umweltinformationsgesetz
UIG§ 8 Schutz öffentlicher Belange
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UIG%202005/8#abs-1 (1) Soweit das Bekanntgeben der Informationen nachteilige Auswirkungen hätte auf
ist der Antrag abzulehnen, es sei denn, das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt. Der Zugang zu Umweltinformationen über Emissionen kann nicht unter Berufung auf die in den Nummern 2 und 4 genannten Gründe abgelehnt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UIG%202005/8#abs-2 (2) Soweit ein Antrag
ist er abzulehnen, es sei denn, das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt.
Wird zitiert von 194 Entscheidungen zu § 8 UIG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 30.08.2016 – 15 A 2024/13Anspruch auf Informationszugang zu Dokumenten der Gesetzgebungsvorbereitung nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- VGH Hessen, 07.12.2023 – 9 A 574/18Zitiert von 1
- VG Köln, 18.07.2013 – 13 K 5610/12Zitiert von 8
- VG Düsseldorf, 16.01.2023 – 29 K 4407/20Zitiert von 1
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2015 – OVG 12 B 16.14Zitiert von 15
- VGH Baden-Württemberg, 29.06.2017 – 10 S 436/15Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen im Zusammenhang mit den Baumfällungen für Stuttgart 21 Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 28
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 13.05.2026 – 29 K 8330/23
- VG Köln, 16.04.2026 – 13 K 4883/20
- VG Berlin, 20.03.2026 – 2 K 3/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 8 UIG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.